Stadt, Spital und Stift zwischen Bischof und Herzog

Während Bischof und Herzog sich in ihrem Ringen um die Vorherrschaft in der Stadt einigen müssen, sichert das junge Katharinenspital seine wirt-schaftliche Basis und seine neue Position am nördlichen Donauufer.


Als Papst Innozenz IV. das Kloster St. Mang 1204 unter seinen Schutz stellt M04, bestimmt er auch, dass die Brüder ihren eigenen Vogt benennen dürfen.
Die Päpste waren nicht die einzigen die, etwa in ihren Auseinandersetzungen mit den Kaisern, vom Mittel des Kirchenbanns Gebrauch machten. Wegen  „Beunruhigung der Bedürftigen Christi“ wurde Rizha von Seilnhoven von Bischof Konrad IV. von Regensburg exkommuniziert. Rizha hatte Ansprüche auf eine Hofstelle erhoben, welche die Gattin ihres Verwandten Ripher von Hohenfels dem Regensburger Spital vermacht hatte. Wie eine, zwischen 1207 und 1211 entstandene, Urkunde S04 dokumentiert, wurde der Kirchenbann aufgehoben, nachdem Rizha auf den Hof verzichtete. In einer weiteren Urkunde S05 erklärt der Bischof, zusammen mit dem Domkapiteln und den Bürgern von Regensburg, dass er die Schenkung der Gattin bestätigt und das Rechtsgeschäft unter seinen Schutz stellt. An dieser Urkunde hängt das älteste erhaltene Siegel der Stadt Regensburg.
1205 R5 und 1213 R6 vergleichen sich Bischof und Herzog hinsichtlich ihrer Rechte innerhalb der Stadt. Damit die Bürger nicht auf der Strecke blieben erlässt König Philipp von Schwaben 1207 das nach ihm benannte „Philippinum R07“. Es bestätigt den Bürgern ihre alten Rechte und fügte neue hinzu. Insbesondere sollten dabei die Kaufleute rechtlich abgesichert, sowie Handel und Wirtschaft geschützt sein.
1217 bestätigt Bischof Konrad IV. von Regensburg die Rechte und Besitzungen des Johannisspitals in einer Urkunde S10 und stellt es in seinen Schutz. Noch im selben Jahr lässt auch der König und spätere Kaiser Friedrich II. eine Urkunde S11 ausfertigen, in der er dem Spital seine Rechte und Besitzungen garantiert und es unter seinen Schutz stellt. Beide Dokumente sind im Wortlaut sehr ähnlich und lassen sich gut vergleichen.
Die Notwendigkeit solcher Schutzbriefe zeigt sich schon wenig später. Zwischen 1220 und 1242 richtet sich Graf Albert IV. von Bogen in einem Brief S12 an den  inzwischen zum Kaiser gekrönten, Friedrich II.  Er berichtet von gewaltsamen Angriffen auf einen Hof des Spitals in Hausinge, den seine Großmutter dem Spital vermacht hat. Erstmals hören wir hier den Namen „St. Katharinenspital“.
In einer Schenkung S13, die zwischen 1223 und 1226 entstanden ist, wird deutlich, dass das Spital, ehemals bei der Kirche St. Johann nahe des Doms, schon an seinen heutigen Standpunkt nahe des Augustinerchorherrenstifts St. Mang nördlich der Steinernen Brücke umgezogen ist. Der Umzug geschah offenbar aus politischen Gründen, denn dadurch gingen dem Herzog von Bayern die Vogteirechte am Spital verloren, was wiederum die Position des Bischofs stärkte. Trotzdem blieben Herzog Ludwig I. und sein Nachfolger Otto II. dem Spital wohlgesonnen und sichern weiterhin ihren Schutz zu S14.

Literatur

  • Ambronn, Karl-Otto: Der Kampf um die Macht 1180-1245 oder das Werden der Kommune, in: Regensburg im Mittelalter 1, Regensburg 1998, S. 57-70.
  • König, Stefan: Die älteren Urkunden des St. Katharinenspitals in Regensburg (1145 – 1251), Regensburg 2003.
  • Schmid, Peter: Die Bürgerschaft auf dem Weg zur Reichsfreiheit, in: Peter Schmid (Hg.): Geschichte der Stadt Regensburg 1, Regensburg 2000, S. 177-190.